Dieses Gesetz, offiziell bekannt als “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG)”, wurde im Jahr 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und zielt darauf ab, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu beachten.
Inkrafttreten des Gesetzes:
- Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 inländischen Beschäftigten.
- Seit dem 1. Januar 2024 erweitert sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 inländischen Beschäftigten.
Wichtig zu wissen:
Ein ähnlicher Gesetzentwurf wird derzeit im EU-Parlament diskutiert, der möglicherweise ab 2025 für Unternehmen mit 200–250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 50 Mio. € gelten könnte.
Im Grunde ist jedes Unternehmen betroffen:
Unabhängig von der Größe ist jedes Unternehmen Teil einer Lieferkette und trägt Verantwortung für deren Einhaltung. Kunden werden zunehmend Nachweise über die Einhaltung dieser Pflichten verlangen, die den gesamten Weg eines Produkts oder einer Dienstleistung vom Rohstoff bis zum Endverbraucher abdecken.
Globale Lieferketten im Blick:
Ein anschauliches Beispiel ist ein T‑Shirt, das vor dem Verkauf in einem deutschen Geschäft bis zu 18.000 km transportiert wird, wobei bis zu 450 Personen in den Prozess involviert sein können — vom Baumwollpflücker bis zum LKW-Fahrer.
Herausforderungen:
Hinter globalen Lieferketten verbergen sich oft schwerwiegende Missstände wie Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung, fehlende Arbeitsrechte und Umweltzerstörung.
Umsetzung des Gesetzes:
- Sorgfaltspflichten erweitern: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lieferketten auf Risiken zu prüfen, mindestens einmal jährlich zu analysieren und auszuwerten.
- Berichterstattung: Eine verpflichtende Veröffentlichung der Menschenrechts- und Umweltstrategie ist vorgeschrieben.
- Organisatorische Anpassungen: Zu den Maßnahmen gehören die Definition von Verantwortlichkeiten, die Festlegung von Ansprechpartnern, die Erstellung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, die Durchführung von Risikoanalysen sowie die Etablierung eines Risikomanagements inklusive Abstellmaßnahmen.
Vorsicht bei Risiken:
Sollten Risiken oder Verstöße in einem Teil der Wertschöpfungskette bekannt werden, sind Unternehmen verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Fazit:
Das Lieferkettengesetz stellt eine wesentliche Verantwortung für Unternehmen dar, um die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Es fordert Unternehmen auf, proaktiv zu handeln und ihre Lieferketten transparent und nachhaltig zu gestalten.
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Manuel Günzel
Geschäftsführender Gesellschafter