Nach­hal­tig­keit imple­men­tie­ren. Kun­den­ori­en­tiert. Pragmatisch.

Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz

Nach­hal­ti­ger Ein­kauf ist eine der Kern­kom­pe­ten­zen von Gün­zel Consulting. Für unter­schied­lichs­te Kun­den haben wir das Lie­fer­ket­ten­sorg­falt­pflich­ten­ge­set­zes (LKSG) hand­hab­bar gemacht. Von Lie­fe­ran­ten­klas­si­fi­zie­run­gen und Lie­fer­ket­ten­ana­ly­sen bis hin zu Trai­nings und Work­shops zur Sen­si­bi­li­sie­rung von Mit­ar­bei­tern oder Lie­fe­ran­ten — Wir haben uns in einer Viel­zahl von Kun­den­pro­jek­ten eine brei­te Exper­ti­se und umfang­rei­che Pra­xis­er­fah­rung erar­bei­tet. Gemein­sam gestal­ten wir auch Ihren Ein­kauf nach­hal­tig und setz­ten die Anfor­de­run­gen des LKSG ent­spre­chend Ihrer Bedürf­nis­se pass­ge­nau um.

Unse­re Bera­tungs­fel­der zum Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz, kurz LkSG, ist eine recht­li­che Rege­lung in Deutsch­land, die am 1. Janu­ar 2023 in Kraft getre­ten ist. Es wur­de ein­ge­führt, um die Ach­tung der Men­schen­rech­te ent­lang der gesam­ten Lie­fer­ket­te von Unter­neh­men sicher­zu­stel­len. Das Gesetz reflek­tiert die wach­sen­de Erkennt­nis, dass Unter­neh­men eine zen­tra­le Rol­le bei der För­de­rung und Ach­tung der Men­schen­rech­te spie­len, ins­be­son­de­re in glo­ba­li­sier­ten Wirt­schafts­struk­tu­ren. Es stellt sicher, dass Unter­neh­men nicht nur für ihre eige­nen Hand­lun­gen, son­dern auch für die Hand­lun­gen ihrer Zulie­fe­rer ver­ant­wort­lich gemacht wer­den können.

Wel­che Unter­neh­men sind betroffen?

Das LkSG rich­tet sich pri­mär an grö­ße­re Unter­neh­men mit Sitz in Deutsch­land. Kon­kret sind seit 2023 Unter­neh­men betrof­fen, die in der Regel mehr als 3.000 Arbeit­neh­men­de beschäf­ti­gen, ab 2024 erwei­tert sich der Bereich auf Unter­neh­men mit mehr als 1.000 Beschäf­tig­ten. Dies bedeu­tet, dass vie­le mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men noch von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men sind, wäh­rend gro­ße mul­ti­na­tio­na­le Kon­zer­ne in den Fokus rücken. Das Gesetz erkennt an, dass gera­de die­se gro­ßen Unter­neh­men einen erheb­li­chen Ein­fluss auf ihre Lie­fer­ket­ten haben und daher eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung tragen.

Was sind die Sorg­falts­pflich­ten der Unternehmen?

Unter­neh­men müs­sen einen struk­tu­rier­ten Pro­zess der unter­neh­me­ri­schen Sorg­falt eta­blie­ren, der sicher­stellt, dass Men­schen­rech­te in ihrem Ein­fluss­be­reich geach­tet wer­den. Dies betrifft nicht nur den direk­ten Geschäfts­be­reich des Unter­neh­mens, son­dern auch unmit­tel­ba­re Zulie­fe­rer. Bei mit­tel­ba­ren Zulie­fe­rern, also Unter­neh­men, die wei­ter ent­fernt in der Lie­fer­ket­te ste­hen, müs­sen Unter­neh­men nur dann tätig wer­den, wenn es kla­re Hin­wei­se auf Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen gibt. Die­ser Ansatz soll sicher­stel­len, dass Unter­neh­men nicht durch kom­ple­xe Lie­fer­ket­ten ihre Ver­ant­wor­tung umge­hen können.

Auf wel­che Stu­fen in der Lie­fer­ket­te erstre­cken sich die Sorgfaltspflichten?

Die Sorg­falts­pflich­ten gel­ten grund­sätz­lich für die gesam­te Lie­fer­ket­te, von der Roh­stoff­ge­win­nung bis zum fer­ti­gen Ver­kaufs­pro­dukt im Regal. Dabei sind die Anfor­de­run­gen an die Unter­neh­men abge­stuft. Dies bedeu­tet, dass Unter­neh­men, je nach­dem wie viel Ein­fluss sie auf einen bestimm­ten Teil ihrer Lie­fer­ket­te haben, unter­schied­lich stren­ge Pflich­ten haben. So kann es sein, dass ein Unter­neh­men für sei­nen direk­ten Zulie­fe­rer stren­ge­re Pflich­ten hat als für einen Zulie­fe­rer, der meh­re­re Stu­fen ent­fernt ist.

Was pas­siert bei Ver­stö­ßen gegen das Gesetz?

Ver­stö­ße gegen das LkSG kön­nen ernst­haf­te Kon­se­quen­zen für Unter­neh­men haben. Bei kla­ren Hin­wei­sen auf Ver­stö­ße gegen die Sorg­falts­pflich­ten müs­sen Unter­neh­men nicht nur inter­ne Maß­nah­men ergrei­fen, son­dern kön­nen auch von exter­nen Behör­den über­prüft wer­den. Die­se Über­prü­fun­gen kön­nen zu Buß­gel­dern, Repu­ta­ti­ons­ver­lust und in eini­gen Fäl­len sogar zu Han­dels­be­schrän­kun­gen füh­ren. Es ist daher im bes­ten Inter­es­se eines Unter­neh­mens, sicher­zu­stel­len, dass es die Vor­ga­ben des LkSG voll­stän­dig erfüllt.

Wie kön­nen Unter­neh­men das Gesetz umsetzen?

Die Umset­zung des LkSG erfor­dert eine gründ­li­che Ana­ly­se der eige­nen Lie­fer­ket­te, um poten­zi­el­le Risi­ken zu iden­ti­fi­zie­ren. Unter­neh­men soll­ten Schu­lun­gen für ihre Mit­ar­bei­ter anbie­ten, um das Bewusst­sein für Men­schen­rechts­fra­gen zu schär­fen. Es kann auch hilf­reich sein, exter­ne Bera­ter ein­zu­be­zie­hen, die auf Men­schen­rech­te und Lie­fer­ket­ten spe­zia­li­siert sind. Wich­ti­ge Schrit­te sind die Ein­füh­rung von Über­wa­chungs- und Bericht­erstat­tungs­sys­te­men sowie die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Anpas­sung der eige­nen Prozesse.

Wer kann Unter­neh­men bei der Umset­zung des Geset­zes unterstützen?

Es gibt eine Viel­zahl von Orga­ni­sa­tio­nen, Bera­tungs­un­ter­neh­men und NGOs, die Exper­ti­se im Bereich Men­schen­rech­te und Lie­fer­ket­ten­ma­nage­ment haben. Ein erfah­re­ner Part­ner in der Umset­zung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes ist die Gün­zel Consulting GmbH. Mit Kern­kom­pe­tenz im nach­hal­ti­gen Ein­kauf hat Gün­zel Consulting bereits für eine Viel­zahl von Kun­den das LkSG in die Pra­xis umge­setzt. Das Ange­bots­spek­trum reicht von Lie­fe­ran­ten­klas­si­fi­zie­run­gen und detail­lier­ten Lie­fer­ket­ten­ana­ly­sen über Trai­nings und Work­shops zur Sen­si­bi­li­sie­rung von Mit­ar­bei­tern und Lie­fe­ran­ten. Durch ihre umfang­rei­che Pra­xis­er­fah­rung in ver­schie­de­nen Kun­den­pro­jek­ten hat sich Gün­zel Consulting eine brei­te Exper­ti­se im Bereich des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes erar­bei­tet. Unter­neh­men, die nach maß­ge­schnei­der­ten Lösun­gen suchen, um die Anfor­de­run­gen des LkSG effi­zi­ent und pra­xis­nah umzu­set­zen, fin­den bei der Gün­zel Consulting GmbH kom­pe­ten­te und erfah­re­ne Bera­tungs- und Umset­zungs­part­ner. Gemein­sam mit ihrem Team gestal­ten unse­re LkSG-Exper­ten Ihren Ein­kauf nach­hal­tig und sor­gen für eine pass­ge­naue Umset­zung des LkSG ent­spre­chend Ihren indi­vi­du­el­len Bedürfnissen.

Wo kön­nen Unter­neh­men wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Gesetz finden?

Für detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zum LkSG soll­ten Unter­neh­men die offi­zi­el­le Web­site des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Sozia­les besu­chen. Dort fin­den sie nicht nur den Geset­zes­text, son­dern auch Leit­fä­den, FAQs und wei­te­re Res­sour­cen. Zudem kön­nen spe­zia­li­sier­te Rechts­an­wäl­te und Bera­tungs­un­ter­neh­men wei­te­re Unter­stüt­zung bie­ten, ins­be­son­de­re wenn es dar­um geht, die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des LkSG in die Pra­xis umzusetzen.

Link zur offi­zi­el­len Web­site des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Arbeit und Soziales

Navi­gie­ren Sie sicher durch die Anfor­de­run­gen des LkSG. Mit Gün­zel Consulting set­zen Sie auf Exper­ti­se und Pra­xis­er­fah­rung im nach­hal­ti­gen Einkauf.

Durch eine pro­ak­ti­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit dem LkSG stär­ken Sie die Rol­le des Ein­kaufs in Ihrem Unter­neh­men und för­dern eine Kul­tur der Nachhaltigkeit.

Erfül­len Sie nicht nur die Anfor­de­run­gen des LkSG, son­dern nut­zen Sie die­se als Sprung­brett, um Ihr Unter­neh­men auf dem Markt als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Akteur zu positionieren.

In einer Zeit, in der Nach­hal­tig­keit und sozia­le Ver­ant­wor­tung immer stär­ker in Unter­neh­mens­stra­te­gien ver­an­kert wer­den, ist es uner­läss­lich, einen erfah­re­nen Bera­tungs­part­ner an sei­ner Sei­te zu wis­sen. Bei Gün­zel Consulting kom­bi­nie­ren wir tech­ni­sches Know-how mit einem tie­fen Ver­ständ­nis für nach­hal­ti­ge Beschaf­fungs­prak­ti­ken. Wir erken­nen die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen, die sich aus dem Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) erge­ben, und arbei­ten eng mit Ihnen zusam­men, um maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen zu ent­wi­ckeln. Unse­re Exper­ti­se erstreckt sich über den gesam­ten Pro­zess — von der Ana­ly­se und Bewer­tung Ihrer Lie­fer­ket­te bis hin zur Imple­men­tie­rung von Nachhaltigkeitsstandards.

Unser Team von Exper­ten pflegt enge Bezie­hun­gen zu Ein­kaufs­lei­tern, Sup­p­ly Chain Spe­zia­lis­ten und Lie­fe­ran­ten­netz­wer­ken aus ver­schie­de­nen Bran­chen. Die­se Kom­bi­na­ti­on aus prak­ti­scher Erfah­rung und einem weit­rei­chen­den Netz­werk ermög­licht es uns, effek­tiv, prag­ma­tisch und ziel­ori­en­tiert für Sie zu arbei­ten. Bei Gün­zel Consulting erhal­ten Sie kei­ne Stan­dard­lö­sun­gen. Statt­des­sen bie­ten wir indi­vi­du­ell zuge­schnit­te­ne Stra­te­gien, die auf die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen und Zie­le Ihres Unter­neh­mens abge­stimmt sind. Unser Ansatz ist ganz­heit­lich; wir stre­ben nach lang­fris­ti­gen Ver­bes­se­run­gen und nicht nur nach kurz­fris­ti­gen Gewin­nen. Unser Ziel ist es, ech­ten Mehr­wert zu schaf­fen, und wir mes­sen unse­ren Erfolg an Ihrem Erfolg. Kon­tak­tie­ren Sie uns und ent­de­cken Sie, wie wir Ihnen hel­fen kön­nen, die Anfor­de­run­gen des LkSG effek­tiv zu erfül­len und gleich­zei­tig einen nach­hal­ti­gen Ein­kauf zu gewährleisten.

Las­sen Sie uns star­ten. Gemeinsam.

Ihr Pro­jekt. Unser Projekt.
Ihr Poten­ti­al. Unser Knowhow.
Ihr Erfolg. Unser Erfolg.

Hohe Zufrie­den­heit mit der Bera­tung, spe­zi­ell für her­aus­for­dern­de […] Pro­jek­te. Ein­fa­che und unkon­ven­tio­nel­le Abwick­lung.”

GC-Kun­de

Lars Pra­ger

Kun­den­an­sprech­part­ner

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