Nachhaltigkeit implementieren. Kundenorientiert. Pragmatisch.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Nachhaltiger Einkauf ist eine der Kernkompetenzen von Günzel Consulting. Für unterschiedlichste Kunden haben wir das Lieferkettensorgfaltpflichtengesetzes (LKSG) handhabbar gemacht. Von Lieferantenklassifizierungen und Lieferkettenanalysen bis hin zu Trainings und Workshops zur Sensibilisierung von Mitarbeitern oder Lieferanten — Wir haben uns in einer Vielzahl von Kundenprojekten eine breite Expertise und umfangreiche Praxiserfahrung erarbeitet. Gemeinsam gestalten wir auch Ihren Einkauf nachhaltig und setzten die Anforderungen des LKSG entsprechend Ihrer Bedürfnisse passgenau um.
Unsere Beratungsfelder zum Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, ist eine rechtliche Regelung in Deutschland, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es wurde eingeführt, um die Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette von Unternehmen sicherzustellen. Das Gesetz reflektiert die wachsende Erkenntnis, dass Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Förderung und Achtung der Menschenrechte spielen, insbesondere in globalisierten Wirtschaftsstrukturen. Es stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur für ihre eigenen Handlungen, sondern auch für die Handlungen ihrer Zulieferer verantwortlich gemacht werden können.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Das LkSG richtet sich primär an größere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Konkret sind seit 2023 Unternehmen betroffen, die in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmende beschäftigen, ab 2024 erweitert sich der Bereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Dies bedeutet, dass viele mittelständische Unternehmen noch von dieser Regelung ausgenommen sind, während große multinationale Konzerne in den Fokus rücken. Das Gesetz erkennt an, dass gerade diese großen Unternehmen einen erheblichen Einfluss auf ihre Lieferketten haben und daher eine besondere Verantwortung tragen.
Was sind die Sorgfaltspflichten der Unternehmen?
Unternehmen müssen einen strukturierten Prozess der unternehmerischen Sorgfalt etablieren, der sicherstellt, dass Menschenrechte in ihrem Einflussbereich geachtet werden. Dies betrifft nicht nur den direkten Geschäftsbereich des Unternehmens, sondern auch unmittelbare Zulieferer. Bei mittelbaren Zulieferern, also Unternehmen, die weiter entfernt in der Lieferkette stehen, müssen Unternehmen nur dann tätig werden, wenn es klare Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass Unternehmen nicht durch komplexe Lieferketten ihre Verantwortung umgehen können.
Auf welche Stufen in der Lieferkette erstrecken sich die Sorgfaltspflichten?
Die Sorgfaltspflichten gelten grundsätzlich für die gesamte Lieferkette, von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Verkaufsprodukt im Regal. Dabei sind die Anforderungen an die Unternehmen abgestuft. Dies bedeutet, dass Unternehmen, je nachdem wie viel Einfluss sie auf einen bestimmten Teil ihrer Lieferkette haben, unterschiedlich strenge Pflichten haben. So kann es sein, dass ein Unternehmen für seinen direkten Zulieferer strengere Pflichten hat als für einen Zulieferer, der mehrere Stufen entfernt ist.
Was passiert bei Verstößen gegen das Gesetz?
Verstöße gegen das LkSG können ernsthafte Konsequenzen für Unternehmen haben. Bei klaren Hinweisen auf Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen nicht nur interne Maßnahmen ergreifen, sondern können auch von externen Behörden überprüft werden. Diese Überprüfungen können zu Bußgeldern, Reputationsverlust und in einigen Fällen sogar zu Handelsbeschränkungen führen. Es ist daher im besten Interesse eines Unternehmens, sicherzustellen, dass es die Vorgaben des LkSG vollständig erfüllt.
Wie können Unternehmen das Gesetz umsetzen?
Die Umsetzung des LkSG erfordert eine gründliche Analyse der eigenen Lieferkette, um potenzielle Risiken zu identifizieren. Unternehmen sollten Schulungen für ihre Mitarbeiter anbieten, um das Bewusstsein für Menschenrechtsfragen zu schärfen. Es kann auch hilfreich sein, externe Berater einzubeziehen, die auf Menschenrechte und Lieferketten spezialisiert sind. Wichtige Schritte sind die Einführung von Überwachungs- und Berichterstattungssystemen sowie die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der eigenen Prozesse.
Wer kann Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen?
Es gibt eine Vielzahl von Organisationen, Beratungsunternehmen und NGOs, die Expertise im Bereich Menschenrechte und Lieferkettenmanagement haben. Ein erfahrener Partner in der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist die Günzel Consulting GmbH. Mit Kernkompetenz im nachhaltigen Einkauf hat Günzel Consulting bereits für eine Vielzahl von Kunden das LkSG in die Praxis umgesetzt. Das Angebotsspektrum reicht von Lieferantenklassifizierungen und detaillierten Lieferkettenanalysen über Trainings und Workshops zur Sensibilisierung von Mitarbeitern und Lieferanten. Durch ihre umfangreiche Praxiserfahrung in verschiedenen Kundenprojekten hat sich Günzel Consulting eine breite Expertise im Bereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erarbeitet. Unternehmen, die nach maßgeschneiderten Lösungen suchen, um die Anforderungen des LkSG effizient und praxisnah umzusetzen, finden bei der Günzel Consulting GmbH kompetente und erfahrene Beratungs- und Umsetzungspartner. Gemeinsam mit ihrem Team gestalten unsere LkSG-Experten Ihren Einkauf nachhaltig und sorgen für eine passgenaue Umsetzung des LkSG entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen.
Wo können Unternehmen weitere Informationen zum Gesetz finden?
Für detaillierte Informationen zum LkSG sollten Unternehmen die offizielle Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales besuchen. Dort finden sie nicht nur den Gesetzestext, sondern auch Leitfäden, FAQs und weitere Ressourcen. Zudem können spezialisierte Rechtsanwälte und Beratungsunternehmen weitere Unterstützung bieten, insbesondere wenn es darum geht, die spezifischen Anforderungen des LkSG in die Praxis umzusetzen.
Link zur offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung immer stärker in Unternehmensstrategien verankert werden, ist es unerlässlich, einen erfahrenen Beratungspartner an seiner Seite zu wissen. Bei Günzel Consulting kombinieren wir technisches Know-how mit einem tiefen Verständnis für nachhaltige Beschaffungspraktiken. Wir erkennen die Herausforderungen und Chancen, die sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergeben, und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Unsere Expertise erstreckt sich über den gesamten Prozess — von der Analyse und Bewertung Ihrer Lieferkette bis hin zur Implementierung von Nachhaltigkeitsstandards.
Unser Team von Experten pflegt enge Beziehungen zu Einkaufsleitern, Supply Chain Spezialisten und Lieferantennetzwerken aus verschiedenen Branchen. Diese Kombination aus praktischer Erfahrung und einem weitreichenden Netzwerk ermöglicht es uns, effektiv, pragmatisch und zielorientiert für Sie zu arbeiten. Bei Günzel Consulting erhalten Sie keine Standardlösungen. Stattdessen bieten wir individuell zugeschnittene Strategien, die auf die spezifischen Anforderungen und Ziele Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Unser Ansatz ist ganzheitlich; wir streben nach langfristigen Verbesserungen und nicht nur nach kurzfristigen Gewinnen. Unser Ziel ist es, echten Mehrwert zu schaffen, und wir messen unseren Erfolg an Ihrem Erfolg. Kontaktieren Sie uns und entdecken Sie, wie wir Ihnen helfen können, die Anforderungen des LkSG effektiv zu erfüllen und gleichzeitig einen nachhaltigen Einkauf zu gewährleisten.
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