Warum es für Unternehmen wichtig ist, die Umsetzung des deutschen Gesetzes über die Sorgfaltspflicht der Lieferkette aktiv vorzubereiten.
Die globalen Lieferketten stehen zunehmend unter Druck: Die jüngsten geopolitischen Ereignisse, die Covid-Pandemie und Naturkatastrophen haben nicht nur die Lieferketten weltweit gestört. Es gibt auch immer mehr gesetzliche Anforderungen für das Lieferkettenmanagement. Wir können einen Trend im gesetzgeberischen Ansatz sehen, der von freiwilligen Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zu verbindlichen Vorschriften übergeht. Nach der Einführung des britischen Gesetzes über moderne Sklaverei, des französischen Gesetzes über die Pflicht zur Wachsamkeit, verabschiedete Deutschland auch das Gesetz über Verpflichtungen zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz — “LkSG”). Die LkSG legt umfangreiche Verpflichtungen für Unternehmen in Bezug auf ihren eigenen Geschäftsbereich, aber auch ihre direkten und indirekten Lieferanten fest. Viele der notwendigen Maßnahmen müssen vorbereitet werden. Daher sollten Unternehmen ihre Vorbereitung in den kommenden Wochen abschließen, wenn die LkSG 2023 in Kraft tritt.
Überblick über das LKSG
Die LkSG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie gilt für Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform) mit Hauptsitz, Hauptgeschäftssitz, Verwaltungssitz oder Niederlassung in Deutschland. Der Anwendungsbereich ist zunächst auf Unternehmen beschränkt, die mindestens 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. Der Anwendungsbereich wird jedoch ab dem 1. Januar 2024 auf Unternehmen ausgedehnt, die mindestens 1.000 Mitarbeiter beschäftigen. Nach dem Unternehmensregister des Statistischen Bundesamtes erfüllen fast 3000 Unternehmen in Deutschland diese Kriterien. Die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter kann beispielsweise bei verbundenen Gruppenstrukturen schwierig sein, da in bestimmten Fällen den Mitarbeitern zugewiesen wird. Darüber hinaus hat die LkSG möglicherweise auch indirekte Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, da Unternehmen, die direkt von der LkSG verpflichtet sind, wahrscheinlich Verpflichtungen an Unternehmen in ihrer Lieferkette weitergeben (sogenannter „Trickle-Down-Effekt“).
Die LkSG bringt Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltrisiken und ‑verletzungen mit sich. Dazu gehören zum Beispiel:
- Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
- Verbot der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit, einschließlich des Menschenhandels
- Verbot aller Formen der Sklaverei und anderer Formen der Unterdrückung
- Verbot der Nichteinhaltung von Arbeitsschutzverpflichtungen
- Verbot der Diskriminierung
- Verbot, einen angemessenen Lohn zurückzuhalten
- Verbot der Missachtung des Rechts, Gewerkschaften zu gründen
- Folterverbot
- Verbot der Herstellung von Produkten mit Quecksilberzusatz, der Verwendung von Quecksilber und der Behandlung von Quecksilberabfällen
- Verbot der Herstellung und Verwendung von Chemikalien gemäß dem Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP oder Stockholm-Übereinkommen)
- Verbot der Ausfuhr und Einfuhr bestimmter gefährlicher Abfälle
Die LkSG verpflichtet Unternehmen, die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer Lieferkette in angemessener Weise einzuhalten. Die Due-Diligence-Verpflichtungen umfassen:
- Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems
- Die interne Bezeichnung von Verantwortlichkeiten, z. Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten
- Die Leistung regelmäßiger Risikoanalysen
- Annahme und Kommunikation der Menschenrechtspolitik
- Einrichtung von Präventionsmaßnahmen in einem eigenen Geschäftsbereich und gegenüber direkten Lieferanten
- Abhilfemaßnahmen im Falle eines Verstoßes gegen eine geschützte Rechtslage
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Umsetzung von Due-Diligence-Maßnahmen in Bezug auf Risiken bei indirekten Lieferanten
- Dokumentation und Berichterstattung an die Behörden
Schlüsselelement des Rechtskonzepts ist die Verpflichtung der Unternehmen, Maßnahmen nicht nur in Bezug auf ihren eigenen Geschäftsbereich, sondern auch in Bezug auf ihre direkten Lieferanten und in bestimmten Fällen umzusetzen, insbesondere wenn Hinweise auf Verstöße vorliegen, auch in Bezug auf ihre indirekte Lieferanten. Mit anderen Worten, die LkSG erweitert den Verantwortungsbereich von Unternehmen aus ihrem eigenen Geschäftsbereich auf den ihrer direkten und indirekten Lieferanten. Zur gleichen Zeit, jedoch, Dies sind nur Aufgaben der Anstrengung, Dies bedeutet auch, dass nicht jede Verletzung der Menschenrechte oder des Umweltrechts auch eine Verletzung der Pflichten der LkSG darstellt. Jedoch, Unternehmen müssen nachweisen, dass sie geeignete Maßnahmen ergriffen und alles getan haben, um Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette zu verhindern.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Verstöße können zu erheblichen Geldbußen und zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen. Auch wenn Verstöße gegen die LkSG keine zivilrechtliche Haftung begründen, bleibt die unabhängige zivilrechtliche Haftung von der LkSG unberührt. Darüber hinaus sind Reputationsrisiken ebenso erheblich. Wenn Verstöße öffentlich werden, können sie das Image des Unternehmens immens schädigen und folglich zu finanziellen Verlusten führen.
Was Unternehmen wissen sollten
Die Umsetzung der Anforderungen der LkSG und ihrer Vorbereitung stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Ein komplexes Maßnahmensystem muss in die Prozesse des Unternehmens integriert werden. Zunächst ist es für Unternehmen wichtig, sich einen Überblick über den Status Quo zu verschaffen: ihre Lieferketten, ihre Verträge mit Lieferanten, die notwendigen Änderungen und ihr Compliance-Management-System. Wir empfehlen einen strategischen Ansatz und die Anpassung der Implementierung der LkSG an die gesamte Unternehmensstrategie. Es ist wichtig, das gesamte Unternehmen in diesen Prozess einzubeziehen, angefangen bei der Einkaufsabteilung über die Fortsetzung der Compliance-Abteilung bis hin zum Management, um den Ton von oben festzulegen. Das Herzstück ist ein effektives Compliance-Management-System. Die LkSG erfordert auch eine regelmäßige Schulung des Personals und Kontrollmaßnahmen. Darüber hinaus müssen bestehende Verträge geändert werden.
Wesentliche Erkenntnisse
Als der Gesetzgeber die LkSG verabschiedete, ging die Regierung davon aus, dass mehr als 2.000 Unternehmen die Anforderungen noch nicht erfüllen. Dies weist darauf hin, dass in vielen Unternehmen noch Handlungsbedarf besteht. Die zuständige Behörde, d.h. das Bundesamt für Wirtschaft und Exportkontrolle (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — BAFA) selbst ist noch dabei, eine neue Abteilung einzurichten, die für die Überwachung und Durchsetzung der LkSG verantwortlich sein wird. Handzettel werden schrittweise veröffentlicht, aber bisher gibt es wenig Anleitung von der Regierung. Natürlich gibt es auch noch keine Praxis durch die Verwaltungsbehörde und das Gericht.
Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass die Verpflichtungen der Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferkette in Zukunft erweitert werden. Der EU-Entwurf einer Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen, der derzeit in Brüssel ausgehandelt wird, wird voraussichtlich in den nächsten Jahren zu einer Ausweitung des Umfangs und des Aufgabenbereichs der LkSG führen. Weitere Rechtsvorschriften werden auch in bestimmten Sektoren erlassen, wie beispielsweise der Verordnungsentwurf über abholungsfreie Produkte zeigt.
All dies führt verständlicherweise in vielen Unternehmen zu Unsicherheit. Als Experten im Bereich Nachhaltigkeit mit langjährigen Erfahrungen aus dem Einkauf, Lieferantenmanagement und der Einführung und Weiterentwicklung von Managementsystemen beraten und unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung und Implementierung.
Unser Angebot
Das Lieferkettensorgfaltpflichtengesetz (LKSG) bringt weitreichende Veränderungen für Unternehmen mit sich. Es betrifft nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch ihre Lieferkettenpartner. Um den Anforderungen des LKSG gerecht zu werden, ist es wichtig, eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln und diese schrittweise zu implementieren. Hierbei kann Günzel Consulting durch seine breite Expertise und langjährige Erfahrung unterstützen. Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die sich auf die Anforderungen des LKSG beziehen, wie z.B. Lieferkettenanalyse und ‑bewertung, Lieferantenmanagement im Einklang mit LKSG-Anforderungen, Training und Workshops zur Sensibilisierung von Mitarbeitern für LKSG sowie die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien in der Lieferkette gemäß LKSG. Unser erfahrenes Team von Spezialisten arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihren Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass Sie Ihre Ziele unter Einhaltung des LKSG erreichen.
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Manuel Günzel
Geschäftsführender Gesellschafter